Unterstützung bei Burnout
Beschäftigte in Pflegeberufen erkranken deutlich häufiger an psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit Burnout als andere Berufsgruppen. Laut dem AOK-Bundesverband (2022) war das Risiko im Jahr 2021 fast doppelt so hoch.
Ursachen sind häufig Mehrbelastungen durch Personalmangel, Zeitdruck und ein zunehmender Kostendruck im Gesundheitswesen. Diese Faktoren wirken sich spürbar auf die psychische Gesundheit des Pflegepersonals aus.
Psychische Erkrankungen betreffen jedoch nicht nur die Einzelpersonen. Sie haben auch weitreichende Folgen für die Einrichtung: lange Ausfallzeiten, eingeschränkte Leistungsfähigkeit und eine zusätzliche Belastung des restlichen Teams verschärfen den bestehenden Personalmangel weiter.
Um Pflegende frühzeitig zu unterstützen, haben wir auf dieser Seite hilfreiche Angebote und externe Unterstützungsplattformen verlinkt.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – gesetzlich gefordert, nachhaltig wirksam
Die Prävention psychischer Erkrankungen liegt nicht nur im Interesse von Unternehmen sie ist auch gesetzlich verpflichtend. Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 4 Nr. 1 ArbSchG) müssen psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz möglichst vermieden oder zumindest reduziert werden.
Ein zentrales Instrument zur Umsetzung dieser Pflicht ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Ziel des BGM ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Gesundheit aller Mitarbeitenden erhält, schützt und aktiv fördert.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Gefährdungsbeurteilung. Seit 2013 sind Arbeitgeber ausdrücklich verpflichtet, dabei auch psychische Belastungen zu erfassen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG).
Wenn das entsprechende Fachwissen im Unternehmen fehlt, kann die Zusammenarbeit mit externen Dienstleisternsinnvoll sein. So bietet z. B. das Unternehmen improveMID eine datenbasierte Gefährdungsbeurteilung speziell zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz an.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – gut zurück in den Job
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) bedeutet nicht nur, Erkrankungen vorzubeugen, es umfasst auch den angemessenen Umgang mit Mitarbeitenden, die nach längerer Krankheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Gerade nach psychischen Erkrankungen kann die vollständige berufliche Wiedereingliederung mehrere Monate bis zu über einem Jahr dauern, abhängig von Diagnose und individueller Belastbarkeit.
Eine zentrale Säule des BGM ist deshalb das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Seit 2004 sind Unternehmen nach § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich verpflichtet, ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
Das Ziel des BEM ist es,
die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,
einer erneuten Erkrankung vorzubeugen
und den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten.
Dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, von sich aus aktiv zu werden. In Abstimmung mit der betroffenen Person, der Personalabteilung und der direkten Führungskraft wird gemeinsam ein individueller Wiedereinstieg geplant, meist auf Grundlage einer ärztlichen Empfehlung.
BEM kann ein wichtiger Baustein für eine gesunde, faire Unternehmenskultur sein und hilft gleichzeitig, Fachkräfte zu halten und Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern.