Unterstützung bei Burnout
Beschäftigte in Pflegeberufen erkrankten im Jahr 2021 fast doppelt so oft an psychischen Erkrankungen in Zusammenhang mit Burnout als in allen anderen Berufsgruppen (AOK Bundesverband, 2022). Mehrbelastungen durch Personalmangel und Zeit- sowie Kostendruck verstärken die psychischen Belastungen, die auf Pflegepersonal einwirken. Es gibt einige spezifische Homepages mit Unterstützungsangeboten, die wir hier verlinkt haben.
Eine Erkrankung hat nicht nur weitreichende Folgen für den Einzelnen, sondern geht auch mit erheblichen Nachteilen für die Einrichtung einher. Die eingeschränkte Leistungsfähigkeit und lange Ausfallzeiten der betroffenen Mitarbeitenden sorgen für wirtschaftliche Belastungen. Zudem verschärft der Ausfall eines erkrankten Teammitgliedes den Personalmangel, dies führt zur Mehrbelastung der Kolleg:innen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Prävention von psychischen Erkrankungen liegt nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern diese sind auch gesetzlich dazu verpflichtet. Laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss eine Gefährdung für die psychische Gesundheit möglichst vermieden bzw. minimiert werden (§4 Nr. 1 ArbSchG). Zur Erfüllung dieser Pflicht ist ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) notwendig. Das BGM hat allgemein zum Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen in der die Gesundheit aller Mitarbeitenden erhalten und gefördert wird. Voraussetzung für ein zielführendes BGM ist eine Gefährdungsbeurteilung. Seit dem Jahr 2013 sind Arbeitgeber explizit dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen dabei zu betrachten (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Hierbei kann es sinnvoll sein, externe Dienstleister in Anspruch zu nehmen, wenn das notwendige Fachwissen über psychische Belastungen fehlt. Zum Beispiel bietet das Unternehmen improveMID eine datenbasierte psychische Gefährdungsbeurteilung an.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Es kommt beim BGM jedoch nicht nur auf die Prävention, sondern auch auf einen geeigneten Umgang mit erkrankten Mitarbeitenden an. Es stellt sich dann die Frage, wie die Wiedereingliederung gelingen kann. Die Belastbarkeit der betreffenden Mitarbeitenden ist oft über die akute Krankheitsphase hinaus eingeschränkt. Die berufliche Eingliederung kann bei psychischen Erkrankungen, abhängig von der jeweiligen Diagnose und dem Schweregrad, ein bis zu eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen.
Eine Säule des BGMs bildet deshalb das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Seit dem Jahr 2004 sind Unternehmen nach SGB IX dazu verpflichtet, dieses im Unternehmen zu etablieren. Laut §176 Abs.2 SGB IX ist das Ziel des BEMs erkrankte Beschäftigte dabei zu unterstützen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und somit den Arbeitsplatz zu erhalten. Der Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet, initiativ zu werden. Für die Mitarbeitenden bedeutet dies, im Falle einer Belastung die Krankmeldungen an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Gemeinsam mit Personalabteilung und direkter Führungsperson werden dann die Einzelheiten der Wiedereingliederung geregelt. In der Regel liegt dabei die ärztliche Empfehlung zugrunde.
Quellen:
- AOK-Bundesverband. (2022, 23. August). Burnout-Risiko bei Pflegefachpersonen hoch. Reimann: Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen nachhaltig verbessert werden (Pressemeldung). Verfügbar unter: https://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2022/index_25853.html
- Hahnzog, S., Meyer-Tischler, M. & Faltermeier, M. (2022). Psychische Gefährdungsbeurteilung. Impulse für den Mittelstand (2.Aufl.). Springer: Wiesbaden https://doi.org/10.1007/978-3-658-3927-6
- Weiß, S. (2022). Crashkurs Betriebliches Eingliederungsmanagement (2.Aufl.). Haufe- Lexware: Freiburg